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Zuchtzulassung im Überblick*

Die Rassemerkmale unserer Korthals-Griffons werden von den Form- und Haarwertrichtern zum Zeitpunkt der Herbstzuchtprüfung (HZP) anhand eines Formblattes überprüft. Die Hunde sollen zu diesem Zeitpunkt wenigstens 15 Monate alt sein. Es werden folgende Prädikate sowohl für den Formwert, als auch für den Haarwert vergeben: vorzüglich, sehr gut, gut, genügend und mangelhaft. Zuchthunde müssen mindestens das Prädikat "gut" erhalten.

Des Weiteren müssen Zuchthunde auf einer bestandenen HZP mindestens die Beurteilung "gut" erreicht haben in den folgenden Prüfungsfächern: Nasengebrauch, Suche und Wasserarbeit (mind. 7 Punkte) sowie Vorstehen (mind. 6 Punkte).

Alternative Leistungsnachweise sind möglich. Das Nähere dazu regelt die Zuchtordnung unter Ziff. III.
Alle Zuchthunde müssen nachweislich von Hüftgelenksdysplasie (HD) frei sein, ebenso wie von anderen körperlichen Mängeln und erblich bedingten Erkrankungen.

Auch werden alle Zuchthunde auf ihre Wesensfestigkeit geprüft. Typisch für den Korthals-Griffon ist ein gezügeltes, ruhiges Temperament bei gut ausgeprägter Passion. Hunde, die Schussempfindlichkeit, starke Schussempfindlichkeit, Schussscheue, allgemeine Scheue, Ängstlichkeit oder starke Nervosität zeigen, werden für die Zucht gesperrt; Gleiches gilt für Beißer, waidlaute Hunde oder solche mit erkannter mangelnder Wild- und Raubzeugschärfe.

Eine so genannte Härteprüfung, eine Prüfung vor Verbandsrichtern, wobei eine Katze oder ein Stück Raubwild abgewürgt werden muss, wird nicht mehr als Zuchtvoraussetzung verlangt.

Der Griffon-Club legt sein Hauptaugenmerk auf den Nachweis von Leistungen. Die Schönheitszucht und das damit verbundene Ausstellungswesen wird in der Regel von den Clubmitgliedern abgelehnt. Dem entsprechend werden unsere Hunde auch nicht frisiert oder in Form geschoren, wie es bei befreundeten Griffon-Clubs des Auslandes durchaus üblich ist.

 

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