Die
Rassemerkmale unserer Korthals-Griffons werden von den
Form- und Haarwertrichtern zum Zeitpunkt der Herbstzuchtprüfung
(HZP) anhand eines Formblattes überprüft.
Die Hunde sollen zu diesem Zeitpunkt wenigstens 15 Monate
alt sein. Es werden folgende Prädikate sowohl für
den Formwert, als auch für den Haarwert vergeben:
vorzüglich, sehr gut, gut, genügend und mangelhaft.
Zuchthunde müssen mindestens das Prädikat
"gut" erhalten.
Des
Weiteren müssen Zuchthunde auf einer bestandenen
HZP mindestens die Beurteilung "gut" erreicht
haben in den folgenden Prüfungsfächern: Nasengebrauch,
Suche und Wasserarbeit (mind. 7 Punkte) sowie Vorstehen
(mind. 6 Punkte).
Alternative
Leistungsnachweise sind möglich. Das Nähere
dazu regelt die Zuchtordnung unter Ziff. III.
Alle Zuchthunde müssen nachweislich von Hüftgelenksdysplasie
(HD) frei sein, ebenso wie von anderen körperlichen
Mängeln und erblich bedingten Erkrankungen.
Auch
werden alle Zuchthunde auf ihre Wesensfestigkeit geprüft.
Typisch für den Korthals-Griffon ist ein gezügeltes,
ruhiges Temperament bei gut ausgeprägter Passion.
Hunde, die Schussempfindlichkeit, starke Schussempfindlichkeit,
Schussscheue, allgemeine Scheue, Ängstlichkeit
oder starke Nervosität zeigen, werden für
die Zucht gesperrt; Gleiches gilt für Beißer,
waidlaute Hunde oder solche mit erkannter mangelnder
Wild- und Raubzeugschärfe.
Eine
so genannte Härteprüfung, eine Prüfung
vor Verbandsrichtern, wobei eine Katze oder ein Stück
Raubwild abgewürgt werden muss, wird nicht mehr
als Zuchtvoraussetzung verlangt.
Der
Griffon-Club legt sein Hauptaugenmerk auf den Nachweis
von Leistungen. Die Schönheitszucht und das damit
verbundene Ausstellungswesen wird in der Regel von den
Clubmitgliedern abgelehnt. Dem entsprechend werden unsere
Hunde auch nicht frisiert oder in Form geschoren, wie
es bei befreundeten Griffon-Clubs des Auslandes durchaus
üblich ist.
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